Kassenärzte-Chef Gassen: Facharzttermine binnen einer Woche für dringende Fälle möglich
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Kassenärzte-Chef Gassen: Facharzttermine binnen einer Woche für dringende Fälle möglich

Veröffentlicht · Samstag, 12. September 2026 um 11:13 Uhr

Kassenärzte-Chef Gassen hält es für möglich, dass Patienten mit „objektiv medizinisch dringenden“ Beschwerden künftig innerhalb einer Woche einen Facharzttermin erhalten. Eine pauschale Terminvergabegarantie für alle Fälle sieht er dagegen kritisch. Die Aussage reiht sich in die anhaltende Debatte um Wartezeiten im deutschen Gesundheitssystem ein.

## Was ist passiert? Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat sich zu möglichen schnelleren Facharztterminen geäußert. Nach seiner Einschätzung sei es realistisch, dass Patientinnen und Patienten mit „objektiv medizinisch dringenden“ Beschwerden künftig innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Facharzt bekommen. Eine generelle, für alle Fälle geltende Terminvergabegarantie beurteilt Gassen dagegen zurückhaltend.

## Der Hintergrund Wartezeiten auf Facharzttermine sind seit Jahren ein wiederkehrendes Thema der Gesundheitspolitik in Deutschland. Immer wieder wird diskutiert, wie gesetzlich Versicherte schneller einen Termin erhalten können, insbesondere wenn medizinische Dringlichkeit besteht. Die KBV vertritt als Dachorganisation die niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Psychotherapeuten gegenüber Politik und Krankenkassen und ist damit ein zentraler Akteur in dieser Debatte. Gassens Aussage unterscheidet zwischen dringenden Einzelfällen, für die kurze Fristen denkbar erscheinen, und einer pauschalen Regelung, die aus seiner Sicht mit den vorhandenen Kapazitäten und der ärztlichen Praxis schwerer vereinbar wäre.

## Warum ist das für Wirtschaft und Märkte wichtig? Die Organisation der ambulanten Versorgung berührt unmittelbar die Funktionsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems, das einen bedeutenden Anteil an der Gesamtwirtschaft ausmacht. Wartezeiten und Zugangsfragen wirken sich auf die Versorgungsqualität aus, haben aber auch Bezug zu Arbeitsausfällen durch unbehandelte Erkrankungen sowie zu den Rahmenbedingungen, unter denen Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Einrichtungen wirtschaften. Entscheidungen über verbindliche Terminfristen könnten zudem Auswirkungen auf die Organisation von Praxen und die Verteilung ärztlicher Kapazitäten haben. Für den Kapitalmarkt sind solche gesundheitspolitischen Debatten in der Regel kein unmittelbarer Kurstreiber, sie liefern aber Hinweise auf mögliche regulatorische Entwicklungen im Gesundheitssektor.

## Was bedeutet das für Anleger? Die aktuelle Aussage von Gassen stellt zunächst eine politische Positionierung dar und keine beschlossene Maßnahme. Für Anlegerinnen und Anleger mit Bezug zum Gesundheitssektor – etwa über Fonds oder Unternehmen mit Verbindung zur ambulanten Versorgung – kann die Debatte um Terminfristen langfristig relevant werden, sollte sie in konkrete gesetzliche Regelungen münden. Kurzfristig ergeben sich aus der reinen Wortmeldung jedoch keine unmittelbaren Konsequenzen für Kapitalanlagen. Wie üblich gilt, dass gesundheitspolitische Ankündigungen sorgfältig von tatsächlichen gesetzgeberischen Schritten zu unterscheiden sind.

## Was jetzt wichtig wird - Ob und wie die Forderung nach kurzfristigen Terminen bei medizinischer Dringlichkeit in politische Initiativen oder Gesetzesvorhaben einfließt - Reaktionen von Krankenkassen, Ärzteverbänden und der Bundespolitik auf den Vorstoß - Mögliche konkrete Kriterien, nach denen „medizinisch dringende“ Fälle künftig definiert werden könnten - Weitere Entwicklungen in der Debatte um Wartezeiten und Versorgungsgerechtigkeit im deutschen Gesundheitssystem

Quelle: FAZ Wirtschaft

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